Manuel Ostermann „Es ist mir völlig egal“
Ein Posting des Polizeigewerkschafters Manuel Ostermann auf X stimmt nachdenklich. Im März 2026 veröffentlichte er einige Bemerkungen, die mit rechtsstaatlichen Prinzipien oder sogar mit dem Grundgesetz nicht völlig im Einklang zu stehen scheinen.
Manuel Ostermann spricht vor geneigtem Publikum
Transkription des X-Postings
Das individuelle Schutzversprechen ggü. der in Deutschland lebenden Menschen hat Vorrang.
Es ist mir völlig egal, woher ein Mensch kommt.
Es ist mir völlig egal, warum er geflohen ist.
Fakt ist:
Wer hier Frauen vergewaltigt.
Wer hier andere Menschen mit dem Tod bedroht.
Wer hier Menschen ermordet.
Wer hier die Scharia oder ein Kalifat will.
Wer aufgrund radikaler religiöser Überzeugungen gegen unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung handelt.
Für den gibt es nur einen Weg.
Und der ist unwiderruflich und ohne Rückkehr: Abschiebung.
Verknüpft mit dem Posting veröffentlichte Ostermann einen Video-Ausschnitt mit identischem Inhalt und etwas abweichendem Wortlaut.
Manuel Ostermann, 2. März 2026, X
Diese Sichtweise ist aus mehreren Gründen problematisch. Dass rechtsextreme Populisten solche Töne anschlagen, ist alltäglich. Ein Polizist wie Manuel Ostermann sollte differenzierter argumentieren.
Die Sicht der Opfer und des Rechtsstaats
Die Opfer von Verbrechen haben ein starkes Bedürfnis, die Täter bestraft zu sehen. Der Staat hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, Verstöße zu ahnden. Es gibt zwei Fachausdrücke dafür: Legalitätsprinzip und Strafanspruch.
Das Strafbedürfnis ist bei schweren Verbrechen sogar so stark, dass nicht einmal eine Anzeige nötig ist. Die Behörden müssen von sich aus tätig werden, wenn sie davon erfahren. Dies sind sogenannte Offizialdelikte. Wer durch einen Angriff schwer verletzt wurde, hat womöglich erst einmal ganz andere Sorgen, als den Täter zu verklagen. Bei den Verbrechen, die Ostermann anspricht, stellt sich der Staat gewissermaßen vor die Opfer und sagt: Ich kann dein Leiden nicht aufheben, aber ich schalte mich jetzt ein und sorge dafür, dass die Täter zur Rechenschaft gezogen werden.
Im Rahmen seiner Polizeiausbildung hat Ostermann Rechtskunde gelernt. Er muss diese Begriffe kennen, denn die Polizei (und übergeordnet die Staatsanwaltschaft) sind die Organe des Staates, die in solchen Fällen von Amts wegen handeln müssen.
Wer mordet und erwischt wird, sitzt mit Recht sehr lange im Gefängnis. Ostermann will das aber nicht. Ostermann möchte verschiedene Tätergruppen unterschiedlich behandeln. Inländer: Strafe. Ausländer: Abschiebung.
Was macht es mit den Opfern, wenn die Täter nicht bestraft werden, sondern auf Kosten der Steuerzahler (das schließt die Opfer ein) Freifahrtscheine in die Heimat bekommen?
Ostermann verlangt für eine bestimmte Tätergruppe nur dies: Abschiebung. Von Strafe spricht er nirgends. Die Strafe schenkt er sich, dem Täter schenkt er die Freiheit. Oder womöglich sogar etwas ganz anderes.
Perspektivwechsel
Ostermann sagte:
Das individuelle Schutzversprechen ggü. der in Deutschland lebenden Menschen hat Vorrang.
Es ist mir völlig egal, woher ein Mensch kommt.
Es ist mir völlig egal, warum er geflohen ist.
Manuel Ostermann, 2. März 2026, X
Das individuelle Schutzversprechen gegenüber Menschen in Deutschland wird sogar noch besser eingelöst, wenn die Täter bestraft werden. Alle Täter.
Ein FOCUS-Artikel mit dem reißerischen Titel „Balkan-Kriminelle verdächtig: Folter-Mord an Kölner Senior (93) wird zum Asylskandal“ erwähnt einen Tatverdächtigen aus Serbien, der anscheinend mehrmals ausgewiesen wurde und zurückgekehrt ist. Der Verdächtige hat demnach auch in Österreich eine ganze Reihe von Straftaten begangen und verfügt allem Anschein nach über eine hohe kriminelle Energie.
Das Schutzversprechen des Staates und das Strafbedürfnis der Opfer wären besser erfüllt worden, wenn der Verdächtige gleich nach den ersten Straftaten angeklagt und verurteilt worden wäre. Er hätte dann die folgenden Straftaten nicht begehen können.
Eine weitere Ebene
Es gibt einen zweiten Aspekt, den Ostermann ebenfalls ignoriert.
Abschiebung ist ein Verwaltungsakt. Falls Strafrecht und Verwaltungsmaßnahmen konkurrieren, hat das Strafrecht Vorrang. Es ist im Rechtsstaat das wichtigere Gut.
Dies ist sogar im Aufenthaltsgesetz (§ 72 AufenthG) geregelt: Die Ausländerbehörde darf einen Ausländer, gegen den ein Strafverfahren läuft oder der in Haft sitzt, in der Regel erst dann abschieben, wenn die Staatsanwaltschaft dem zustimmt (oder die Strafe zur Bewährung ausgesetzt bzw. ein Teil der Haft verbüßt ist). Das Gesetz selbst stellt also sicher, dass das Strafrecht zuerst bedient wird.
Noch schlimmer: In diesem Gesetz heißt es ausdrücklich, dass bei „Straftaten mit geringem Unrechtsgehalt“ zugunsten der Ausweisung auf Strafverfolgung verzichtet werden kann, was genau die schweren Straftaten, die Ostermann meint, implizit ausschließt. Das Gesetz sieht hier gerade nicht vor, dass auf die Verfolgung schwerster Straftaten einfach verzichtet werden könnte, wie Ostermann es fordert.
Was der Rechtsstaat ebenfalls verlangt: Abwägung. Menschenrechte sind absolut und gelten auch für Schwerstkriminelle. Der Staat will sie bestrafen, doch wenn einem Täter durch die Abschiebung Folter, Todesstrafe oder Verfolgung drohen, darf er nicht abgeschoben werden. Diese Ebene ist vom Strafanspruch des Staates völlig unabhängig.
Manuel Ostermann sieht das anders. Bei Schwerstkriminellen möchte er allgemeine Menschenrechte ausblenden.
Wer hier Schutz sucht und Straftaten begeht, hat sein Gastrecht verwirkt. Abschieben. Ohne Diskussion. So einfach ist das.
Manuel Ostermann, X, So einfach ist das
Der Polizeigewerkschafter unterscheidet nicht zwischen Gastrecht und Schutzanspruch etwa gemäß der Menschenrechtskonvention: Bei ihm gilt „ohne Diskussion“ statt Abwägung.
Ein Mensch kann im deutschen Rechtssystem ein verurteilter Täter sein und gleichzeitig in seinem Herkunftsland von politischer Verfolgung bedroht werden – oder durch eine überstürzte Abschiebung erst zum Opfer staatlicher Willkür werden. Jemand kann sogar in beiden Ländern Täter sein und trotzdem aus humanitären Gründen Schutz vor Abschiebung genießen, was aber gerade nicht vor Strafe in unserem Rechtsstaat schützt. Solche differenzierten Abwägungen zwischen verschiedenen Rechtsgütern sind ein Element des Rechtsstaats und ein Teil der Polizeiausbildung.
Ostermann unterscheidet jedoch auf andere Weise und will manche Täter bestraft sehen, Intensivtäter dagegen ohne vorausgehendes Strafverfahren sofort abschieben.
Bekämpfung menschenverachtender Schlepperbanden, Verhinderung unerlaubter Einreise, schnelle Verfahren, Ausweitung Abschiebehaft, Vollzug der Abschiebung nach Abschluss rechtsstaatl. Verfahren, Extremisten & Intensivtäter sofort abschieben […]
Manuel Ostermann, X, „sofort abschieben“, 15. Januar 2024
Ganz ähnlich auch ein Jahr später:
Manuel Ostermann: „nur eine Selbstverständlichkeit
Transkription des X-Postings
Bei Terroristen, Gewalt- und Sexualverbrecher, sowie bei Verfassungsfeinden stellt sich eine Integrations- und psychologische Debatte ohnehin nicht. Hier gibt es nur eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit: abschieben oder ausweisen inkl. Wiedereinreisesperre mit Haftbefehl hinterlegt. [Hervorhebung von mir / JL]
Ostermanns Festlegung auf „nur eine rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit“ schließt die zweite rechtsstaatliche Selbstverständlichkeit, die Verfolgung schwerster Straftaten, ausdrücklich aus.
Bei einer Suche in Ostermanns X-Account und dem Stichwort „Abschiebung“ habe ich kein Posting gefunden, in dem er für Schwerstkriminelle ausdrücklich die Abfolge Anklage → Verurteilung → Abschiebung erwähnt.
Ostermann will offenbar nicht abwägen. Er will bei schwersten Verbrechen den Strafanspruch des Staates ignorieren, er erwähnt ihn nicht einmal, und verhält sich so, als existierte diese Ebene nicht.
Noch ein Perspektivwechsel
Es gibt sehr böse Menschen, keine Frage. Was macht jemand, der eiskalt, berechnend und verbrecherisch denkt? Er erzählt es seinen Freunden: „Fahrt nach Deutschland. Raubt, vergewaltigt, dealt mit Drogen. Euch wird nichts passieren. Wenn sie euch erwischen, schicken sie euch nach Hause. Von den Einnahmen kauft ihr euch einen neuen Pass und kehrt nach Deutschland zurück. Bis bald, Jungs.“
Was Ostermann hier fordert, ist nicht die konsequente Strafverfolgung im Rechtsstaat ohne Ansehen der Person. Im Ergebnis läuft es auf eine Einladung hinaus, ungestraft Verbrechen zu begehen. Entweder er sieht es nicht, oder ihm ist hier Populismus wichtiger als Rechtsstaat. Vermutlich ist ihm nicht klar, dass er ein hochkriminelles Geschäftsmodell in Kauf nimmt.
Siehe auch
Manuel Ostermann: Fremde Federn und zwei Arten von Antisemiten – Das entscheidende Fünkchen
Manuel Ostermann: Über Antisemitismus – fast nur links und islamistisch