miscelle
Vermischtes und Aufgemischtes

Relativ juristisch: ethische Geschmeidigkeit

Vor längerer Zeit wurde mal ein Anwalt gefragt, ob er denn keine Bedenken hätte, für unangenehme Auftraggeber zu arbeiten. Wenn ich mich recht erinnere, wurden da unter anderem auch Holocaustleugner, Antisemiten und Rassisten genannt.

Er antwortete sinngemäß: Nein, denn jeder Beschuldigte habe das Recht auf anwaltliche Vertretung.

Eine KI-Schwarzweißdarstellung der blinden Justitia, in einer Waagschale liegen Geldbündel.

Grenzenlose anwaltliche Dienstleistung

Ausweichmanöver

Das war zugleich formal richtig und ein aalglattes Ausweichmanöver. Die formale Seite betrifft das Verfahren und die staatliche Macht. Angeklagte haben das Recht, sich zu verteidigen. Das steht überhaupt nicht zur Debatte.

Die oben zitierte Frage zielte nicht auf die allgemeine gesetzliche Grundlage, sondern auf die Befindlichkeit des Anwalts, und die kann individuell unterschiedlich sein.

Der allgemeine Grundsatz bedeutet natürlich nicht, dass jeder einzelne Anwalt gezwungen ist, jedes beliebige Mandat zu übernehmen. Es gibt viele Gründe, aus denen ein Anwalt ein Mandat sogar ablehnen muss.

Ablehnungsgründe

Ein einfaches, fast alltägliches Beispiel: Ein Fachanwalt für ein bestimmtes Gebiet ist für das angefragte andere Fachgebiet nicht kompetent genug.

Ein weiteres Beispiel: Der Anwalt ist bereits überlastet und gar nicht fähig, die zusätzliche Arbeit zu leisten.

Und noch ein letztes Beispiel, das zur Eingangsfrage zurückführt: Eine Anklage wegen antisemitischer Straftaten und Holocaustleugnung droht, doch der angefragte Anwalt ist selbst Jude (was der Mandant womöglich gar nicht weiß). Der Anwalt muss ablehnen, weil er einen Interessenkonflikt erkennt.

Einen Ablehnungsgrund nannte der betreffende Anwalt sogar selbst. Ein Mandant hatte ihn vorher nicht bezahlt, und deshalb lehnte er einen neuen Auftrag ab.

Diese Aufzählung ist unvollständig, und selbstverständlich gilt auch für Anwälte (bis auf sehr wenige spezifische Ausnahmen) die Vertragsfreiheit. Wenn ein Anwalt ein Mandat nicht annehmen kann oder will, dann darf er in der Regel den Auftrag ablehnen.

Und wenn ein Anwalt den Verdacht hat, dass er sich nicht mit voller Kraft für den Mandanten einsetzen kann, dann muss er sogar absagen; dies auch im Interesse des angehenden Mandanten.

Geschmeidigkeit

Der befragte Anwalt war offenbar in allen Fällen fähig, seine eigene Befindlichkeit so weit zurückzustellen, dass er sagen konnte: Ich verteidige jeden, und meine ethischen / moralischen Maßstäbe kann ich so weit ausblenden, dass ich alle Mandanten nach besten Kräften verteidigen kann. Ich werde absolut professionell handeln, und mein Gewissen ist mir dabei nicht im Weg.

Begründet hat er das, wie schon gesagt, mit dem allgemeinen gesetzlichen Anspruch auf Verteidigung, der für ihn individuell in dieser Form aber gar nicht gilt. Dieser Anwalt hat lediglich seine ethische Elastizität vor Kritik abgeschirmt.

Denn andererseits sagt er ja auch: Ich mache alles, aber wenn du nicht zahlst, ist Schluss mit lustig. Geld ist immer ein Grund, moralische Fragen praktisch nie.

Das ist kein schönes Bild. Ich hoffe, es ist nicht typisch.