Christina Baums (AfD) Personalpolitik „… dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde“
Während der Legislaturperiode 2016–2021 beschäftigten die baden-württembergischen AfD-Landtagsabgeordneten Christina Baum und Heiner Merz einen Mitarbeiter, über den die Wochenzeitung Kontext berichtete.
Ein Mitarbeiter möchte den Holocaust wiederholen
Der betreffende Mitarbeiter Marcel G. wurde dort als „strammer Faschist“
bezeichnet. Dies gehe aus Chatprotokollen hervor, die Kontext vorlägen.
[Die Chatprotokolle] gewähren Einblick in hassverseuchte Dialoge und eine menschenverachtende Gedankenwelt.
Dokumentation Web-Archiv: Anna Hunger, „Sieg Heil“ mit Smiley, Kontext, 09.05.2018
Die Einschätzung der Kontext-Autorin klingt drastisch, wird aber verständlich, wenn man sich zwei von vielen Äußerungen ansieht, die das OLG Karlsruhe dokumentierte:
„Immerhin haben wir jetzt so viele Ausländer im Land, dass sich ein Holocaust mal wieder lohnen würde.“
„Ich wünsche mir so sehr einen Bürgerkrieg und Millionen Tote. Frauen, Kinder. Mir egal. Hauptsache es geht los. Insbesondere würde ich laut lachen, wenn sowas auf der Gegendemo passieren würde. Tote, Verkrüppelte. Es wäre so schön. Ich will auf Leichen pissen und auf Gräbern tanzen. SIEG HEIL!“
OLG Karlsruhe 6. Zivilsenat, 13.02.2019, 6 U 105/18
Einwände und Ausflüchte
Der AfD-Mitarbeiter griff die Veröffentlichung juristisch an. Unter anderem ging es darum, dass sein Name nicht genannt werden dürfe.
Die juristische Auseinandersetzung zog sich über mehrere Jahre hin. Ein wichtiges Dokument dieser Verfahren ist eine Entscheidung des OLG Karlsruhe aus dem Jahr 2019, denn dort werden zahlreiche Äußerungen des Mitarbeiters ausführlich dokumentiert und ihm zugeschrieben.
Bei Würdigung aller dieser Umstände spricht nach dem Dafürhalten des Senats eine deutlich überwiegende Wahrscheinlichkeit dafür, dass die vorgelegten Chat-Protokolle authentisch sind.
OLG Karlsruhe 6. Zivilsenat, 13.02.2019, 6 U 105/18
Später entschied das OLG Frankfurt, dass die Beweisführung wohl doch nicht ausreichend sei, und der BGH wies die Beschwerde der Publikation ab. Zu der Niederlage von Kontext in Frankfurt und später vor dem BGH kam es auch deshalb, weil die Publikation nicht bereit war, ihre Quellen zu nennen.
Das Gericht meint, Kontext habe nicht zuverlässig genug dargelegt, woher die Informationen über den ehemaligen Mitarbeiter stammen.
OLG Frankfurt verurteilt Kontext: Für Informantenschutz bestraft, 26. / 28. März 2025; dort auch eine Chronologie der „Stationen vor Gericht“
Quellenschutz ist ein äußerst wichtiges Rechtsgut. Die Frankfurter Entscheidung rief Fassungslosigkeit hervor, zumal das Gericht auch den Streitwert von 260.000 auf 480.000 erhöhte und dem Neonazi „Geldentschädigungen und Schadenersatz in Höhe von etwa 25.000 Euro plus Zinsen“
zusprach. Kontext merkte mit Recht an, dass investigativer Journalismus durch solche Entscheidungen schwieriger würde [vgl. Kontext unterliegt Neonazi: Investigatives wird riskanter, 03.06.2026].
Das OLG Karlsruhe hatte allerdings die Behauptungen des Mitarbeiters, die betreffenden extremen Äußerungen seien manipuliert worden, zurückgewiesen, und die Argumentation dort ist meiner Ansicht nach schlüssig.
Der wahre Skandal
So weit die juristische Vorgeschichte. Bringt man diesen Fall zur Sprache, dann wenden AfD-Anhänger oft ein, das sei doch lange her, und Grauf sei längst kein Mitarbeiter von Christina Baum mehr. Dies ist sachlich korrekt und trotzdem unvollständig und irreführend.
Christina Baum soll sich lobend und ausweichend über Marcel G. geäußert haben: Er habe gut gearbeitet, und seine Vergangenheit interessiere sie nicht. Meines Wissens (Stand: August 2026) hat sich Baum nie von den Äußerungen ihres Ex-Mitarbeiters distanziert, und sie wurde auch nicht öffentlich von der AfD für ihre Personalpolitik kritisiert.
Christina Baum, Bundestags-Profil
Daraus kann man folgern: Man darf in der AfD einen Holocaust-Wiederholer einstellen und erntet dafür nicht etwa Gegenwind, sondern wird belohnt und hochgestuft. Christina Baum sitzt 2026 für die AfD im Bundestag.
Von Belang ist hier ist nicht ein einzelner Ex-Mitarbeiter, der vor Jahren unangenehm aufgefallen ist, sondern das Verhalten der AfD gegenüber solchen Extremisten. Nach dem, was die Partei in solchen Fällen tut oder unterlässt, darf man sie beurteilen.
Die Partei nennt sich demokratisch und bürgerlich-konservativ und verhält sich wie ein Wellnessbetrieb für Neonazis.